Psychologische

Leistungen

 Psychotherapie


Belastungsreaktionen (z.B. durch Trennung, Berufswechsel, Burn-out-/Stress-Syndrom) und Krisen, Depressionen/depressive Verstimmungen, Ängste, Phobien, Zwänge, nicht-organisch bedingte körperliche Beschwerden, psychosomatische Erkrankungen, Somatisierungsstörungen/Somatoforme Störungen (körperliche Beschwerden ohne ausreichend medizinisch erklärbare Ursachen).
Honorar:
Private Krankenkasse, Beihilfe, Heilpraktiker-Zusatzversicherung, Selbstzahler

Psychologische Beratung


Hilfreich bei: einer privaten Neuorientierung, der Bildung und Ausarbeitung persönlicher Ziele (z.B. Stärkung des Selbstvertrauens, Prävention gegen Stress etc.) bei Beziehungs-/Konflikten, Mobbing, Sinnkrisen, Stress und Burn-out, (Prüfungs-)Ängsten bei Schülern, Studenten, wie auch Erwachsenen, Minderwertigkeitsgefühlen. Das Ziel dabei ist, Ihnen wieder mehr Orientierung, Selbstvertrauen, Zufriedenheit und Sinn im Leben, Selbstbewusstsein und Lebensqualität, soziale und berufliche Kompetenzen wiederzugeben.
Honorar:
 Selbstzahler

Honorar

Honorar Psychotherapie




Allgemeines: Bei meiner Tätigkeit als Psychotherapeutische Heilpraktikerin werden die psychotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und analog nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) vergüten. Ein Coaching kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Zusatzversicherung: Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann je nach Tarif die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Private Krankenkasse und Beihilfe: Die PKV und auch die Beihilfe erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann je nach Tarif ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen. Abzurechnen sind unsere Leistungen als Heilpraktikerleistung, auch wenn psychotherapeutisch behandelt wird. Falls Ihr Vertrag grundsätzlich Heilpraktikerleistungen beinhaltet und den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht eindeutig ausschließt, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Dazu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung.

Gesetzliche Krankenkassen: Die GKV zahlt ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet, außer im Rahmen einer Zusatzversicherung (siehe oben).

Preise - Selbstzahler



Honorar für Privatzahler:


60 Minuten:  90 €

90 Minuten:  120 €

Terminabsagen




Ich arbeite in meiner Praxis nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzung für Sie reserviert ist. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für mich ein Honorarausfall. Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitte ich Sie, mir dies so schnell wie möglich mitzuteilen. Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen erfolgen. Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin berechne ich Ihnen die Sitzung privat mit 80% des vereinbarten Honorars, da ich in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig vergeben kann (siehe §615 BGB). Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.